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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bietet allen Eltern und unverheirateten Paaren mit minderjährigen Kindern im Fall der Trennung oder Scheidung eine Beratungsmöglichkeit an. Durch
  • Einzelgespräche
  • Paar-, Elterngespräche
  • Familiengespräche

sollen den Betroffenen Hilfen bei der

  • Bewältigung der akuten Trennungskrise gegeben werden,
  • Entscheidungsfindung hinsichtlich der elterliche Sorge für die Kinder angeboten werden,
  • Entwicklung von Perspektiven für die Zeit nach der Trennung/Scheidung zuteil werden.

Vorrangiges Ziel der Beratung ist es, dass die Betroffenen eine eigene Lösung ihrer Konfliktsituation erarbeiten und nicht mit fremdbestimmten Entscheidungen, insbesondere der Frage der elterlichen Sorge, nach der Trennung/Scheidung leben müssen.

Dieses Angebot macht die Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V. in Kooperation mit anderen örtlichen Trägern und Institutionen im Auftrag des Amtes für Jugend, Schule und Sport.


 

Geschäftsstelle: Frau Jutta Kreysing
Markt 20
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 98 42-53
Telefon: 02103 / 98 42-79
http://www.ekir.de/hilden/
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Trennungs- und Scheidungsberatung

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