- Die Benutzung der Halle durch Schulen und Vereine erfolgt nach festgelegten Plänen des Stadtsportamtes bzw. Schulverwaltungsamtes. Die vereinbarten Benutzungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Hierin sind die Zeiten für An- und Auskleiden sowie Waschen und Duschen einbegriffen. Die Benutzung muss spätestens um 22:00 Uhr beendet sein.
- Die Turnhalle darf nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters und nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Schuhe mit Stollen und Schuhe mit schwarzen Sohlen sind nicht zulässig.
- Das Rauchen in der Halle und in den Nebenräumen ist nicht gestattet; ausgenommen sind Besprechungsraum und Eingangshalle. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern im Bereich des Hallen- bzw. Schulgeländes ist nur dann zulässig, soweit hierfür eigens geschaffene Stellplätze vorhanden sind.
- Vor Beginn der Übungsstunden haben sich Übungsleiter und Hallenwart vom ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtungen in Turnhalle und Nebenräumen zu überzeugen. Die Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Benutzer haften für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Stadt Hilden übernimmt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Vereinen, ihren Mitgliedern oder den Besuchern aus der Benutzung der Halle entstehen.
- Geräte, Einrichtungen und Räume der Halle dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet bzw. benutzt werden. Die vorhandenen Geräte dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Sportamtes bzw. Schulverwaltungsamtes aus der Halle entliehen werden. Zur Abstellung vereinseigener Gegenstände ist gleichfalls die Genehmigung des Sportamtes bzw. Schulverwaltungsamtes erforderlich.
- Spiele, die Schäden verursachen, sind nicht gestattet. Fußballtraining ist nur den Fußballvereinen mit entsprechend ausgebildetem Übungsleiter erlaubt. Dabei muss jedes wuchtige Treten des Balles jedoch unter allen Umständen unterbleiben.
- Die Sicherheit der Geräte ist durch den Übungsleiter laufend zu beobachten und zu überprüfen. Nach Ablauf der Benutzungszeit hat der verantwortliche Übungsleiter dem Hallenwart die benutzten Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Insbesondere sind die benutzten Geräte wieder an den hierfür vorgesehenen Platz zu stellen.
- Die Hallenwarte führen ein Benutzungsbuch. Darin sind vom Übungsleiter und Hallenwart zu Beginn und nach Beendigung der Benutzungszeit festgestellte Schäden an Gebäude bzw. Einrichtung und alle besonderen Vorkommnisse, z. B. Sportunfälle usw., zu vermerken und durch Unterschrift zu bestätigen.
- Den Anordnungen des Hallenwartes ist unbedingt Folge zu leisten. Die Heizungs- und Beleuchtungsvorrichtungen dürfen nur vom Hallenwart bedient werden.
- Bei Nichtbeachtung der Hallenordnung kann die Genehmigung für weitere Benutzungen entzogen werden.
Hilden, den 1. Januar 1967
Der Stadtdirektor
In Vertretung:
gez. K l o p h a u s
Beigeordneter