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Das Ingenieurbüro StadtVerkehr hat den Autobahnabschnitt der A3 zwischen dem Autobahnkreuz Hilden und der Stadtgrenze Hilden/Solingen als besonders vom "Umgebungslärm - Straße" betroffenen Bereich identifiziert.

Aus der Analyse der Lärmkartierung ergibt sich, dass hier auf Grund der Schallemmissionen der Autobahn 73 Personen Lärm ertragen müssen, die den Richtwert 70 dB(A) LDEN (Tag) überschreiten. In der Nacht sind 167 Personen von Schallemmsissionen betroffen, die den Richtwert 60 dB(A) LNIGHT (Nacht) überschreiten.

In Abbildung 3.6 auf Seite 22 des Abschlussbericht ist in einer Karte dargestellt, wo Personen von den Schallemmissionen der Autobahn im Sinne einer besonderen Belastung auf Grund des Umgebungslärms betroffen sind. (

Den Abschlussbericht können Sie hier einsehen (PDF, 2 MB)

[Bitte klicken]).

Als Lärmminderungsmaßnahmen schlägt das Ingenieurbüro vor:

  1. Absenkung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A3 auf 100 km/h
  2. Verstärkte Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch Geschwindigkeitsmessungen
  3. Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, insbesondere lärmmindernde Straßendecke (offenporige Asphaltdeckschicht der 3. Generation, mindestens aber geräuschoptimierter Splittmastixasphalt ohne Absplittung (SMA-2)) im gesamten Streckenabschnitt.
    Da auf der A3 die rechten Fahrspuren als Betonfahrbahn - insbesondere für den Schwerlastverkehr - ausgeführt ist, müssen diese einbezogen werden.
  4. Überprüfung von Einzelfällen der Lärmsanierung an bestehenden Wohngebäuden und Gebäuden mit schutzbedürftiger Nutzung.
    Hier ist vom Straßenbaulastträger zu untersuchen, ob die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen entlang der A3 auch bei der gestiegenen Verkehrsbelastung in den letzten 20 Jahren ihre Wirkungen noch erfüllen können. Sollten Defizite ermittelt werden, sind Korrekturen an den Lärmschutzwänden bzw. -wälle durchzuführen.
    (Einzelantrag der Betroffenen erforderlich!)

Auf Grund von Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgende Maßnahme noch aufgenommen:

  1. Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, durch Erhöhung der Lärmschmutzwände entlang der A3

Aus der anschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird folgende Anregung der Stadt Erkrath ebenfalls als Maßnahme aufgenommen:

  1. Errichtung einer Lärmschutzwand an der Tangente A46-A3 Richtung Oberhausen im Bereich des Autobahnkreuzes (AK) Hilden.

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