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weiterführende Links / Informationen:

Lärm ist in den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren.
Das Land Nordrhein-Westfalen will den wachsenden Lärm mit Hilfe der europäischen Richtlinie zum "Umgebungslärm" eindämmen und deutlich mindern.

Die Stadt Hilden ist auf Grund der §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, für besonders von "Umgebungslärm" betroffene Bereiche im Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Im Sinne der EU-Richtlinie werden im Allgemeinen unter "Umgebungslärm" belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, verstanden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen.
Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

In der Stufe I werden außerhalb von Ballungsräumen (Städte mit mehr als 250.000 Einwohner) - somit auch in Hilden - nur Hauptverkehrsstraßen ab einer Verkehrsmenge von sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (entsprcht etwa 24.000 Autos an einem Werktag) oder Bahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen im Jahr (ca. 200 Züge am Werktag), große Flughäfen und bestimmte Industrie- und Gewerbeanlagen untersucht.

 

Umgebungslärmportal NRW

Broschüre: Lärmschutz in NRW

Das Land NRW sowie das Eisenbahnbundesamt haben für die Stadt Hilden die Emmissionen der Lärmquellen entsprechend der Vorschriften berechnet. Die Ergebnisse können Sie im Internet unter den neben stehenden Links nach Auswahl der Gemeinde Hilden einsehen.

Gemäß Runderlass des MUNLV „Lärmaktionsplanung“ vom 7.2.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 105) besteht dringlichster Handlungsbedarf, wenn
• 70 dB(A) LDEN (Tag) und
• 60 dB(A) LNIGHT (Nacht)
überschritten werden.

 

Lärmkartierung (Straße)

Lärmkartierung (Eisenbahn)

Die Stadt Hilden hat das Hildener Ingenieurbüro StadtVerkehr beauftragt, die Ergebnisse zu überprüfen, die in Hilden besonders von "Umgebungslärm" betroffenen Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.
Den vollständigen Abschlussbericht zu den Untersuchungsergebnissen des Ingenieurbüros können Sie hier und unter dem neben stehenden Link als pdf-Datei einsehen.

 

  Abschlussbericht (Stand: 03.12.2010)

Straßenverkehr: 

Für folgende Lärmquellen schlägt die Stadt Hilden in dem Entwurf des Lärmaktionsplans Lärmminderungsmaßnahmen vor:

A3 (zwischen Autobahnkreuz Hilden und Stadtgrenze Hilden/Solingen)
• Walder Straße (zwischen Ostring und Stadtgrenze Solingen)
• Klotzstraße / Richrather Straße (zwischen Berliner Straße / Fritz-Gressard-Platz und Baustraße)

[Klicken Sie bitte auf die jeweilige Straße, wenn Sie die ermittelte Zahl der Betroffenen sowie vorgeschlagenen Maßnahmen einsehen möchten.]

Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass für die betroffenen Straßen und Autobahnabschnitte nicht die Stadt Hilden, sondern der Landesbetrieb Straße.NRW für das Land NRW sowie für die Bundesrepublik Vertreter des Straßenbaulastträgers ist. Das bedeutet, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen, die die Straße betreffen nur vom Landesbetrieb Straße.NRW umgesetzt werden können.
Deshalb hat die Stadt Hilden vorab den Landesbetrieb sowie die Bezirksregierung Düsseldorf (als Straßenverkehrsbehörde für die Autobahn) zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört.
 

 

Maßnahmenbereiche:

A3

Walder Straße

Klotzstraße / Richrather Straße

Schienenverkehr:

In Hilden wurden nur die Lärmemissionen der Eisenbahntrasse ab dem Bahnhof in Richtung Düsseldorf berechnet. Die Anzahl der Züge auf der S-Bahn-Trasse vom Bahnhof in Richtung Solingen sowie auf der Fortsetzung der Güterzugtrasse vom Bahnhof in Richtung Langenfeld unterschreiten den Schwellenwert, den die EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Kartierung der 1. Stufe vorgibt (mehr als 60.000 Zuge pro Jahr).

Aus der Analyse der Lärmkartierung ergibt sich, dass im Bereich Ellerstraße / Hülsenstraße auf Grund der Schallemmissionen der Eisenbahntrasse nur 6 Personen Lärm ertragen müssen, die den Richtwert 70 dB(A) LDEN (Tag) überschreiten. In der Nacht sind 36 Personen von Schallemmsissionen betroffen, den den Richtwert 60 dB(A) LNIGHT (Nacht) überschreiten.

Als Lärmminderungsmaßnahmen für einen Lärmaktionsplan in Hilden könnten neben dem privaten Einbau von Schallschutzfenstern und der Berücksichtigung von Lärmaspekten in städtebauliche Planungen nur aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahntrasse vorgeschlagen werden.
Auf Grund der Lage der vom "Umgebungslärm - Schiene" betroffenen Bereiche in Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Hilden sowie der geringen Anzahl von Betroffenen hat die Stadt Hilden beschlossen, für diesen Themenbereich auf Vorschläge für Minderungsmaßnahmen zu verzichten und keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Stadtgebiet der Stadt Hilden aus Sicht der DB AG, die im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland alle "freiwilligen" Maßnahmen zur Lärmsanierung entlang von Schienenwegen durchführt, die Sanierung sämtlicher Eisenbahntrassen durch den Bau einer Lärmschutzmauer im Bereich Bahnhofsallee / Neustraße und durch Fördermaßnahmen im Hildener Süden abgeschlossen ist.

 

   

Entwurf des Lärmaktionsplan:

Auf Basis der Lärmkartierung und des Abschlussberichts des Büros StadtVerkehr hat die Stadt Hilden auf Grundlage des Musteraktionplanes des Landes NRW den Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Hilden erstellt.
Zu diesem Entwurf konnte die Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.04.2011 bis zum 06.05.2011 Stellung nehmen und Änderungen sowie Ergänzungen anregen.
Die eingegangenen Anregungen hat der Rat in seiner Sitzung am 20.07.2011 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/096 beraten und im Ergebnis den Vorschlag aufgenommen, für die bestehenden Lärmschutzwände entlang der A3 eine Erhöhung zu fordern.
Mit diesem ergänzten Entwurf wurden in dr Zeit vom 15.08.2011 bis zum 16.09.2011 die Träger öffentlicher Belange - insbesondere der Landesbetrieb Straße.NRW und die Bezirksregierung Düsseldorf, aber auch der Kreis Mettmann sowie die Nachbarstädte - beteiligt.
Die hier eingegangen Anregungen wurden vom Stadtentwicklungausschuss und Rat auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/121 beraten und der Lärmaktionsplan beschlossen.

Den Lärmaktionsplan der Stadt Hilden können Sie hier und unter dem neben stehenden Link als pdf-Datei einsehen.

  Lärmaktionsplan

Verantwortlich ist das:

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Ihr Ansprechpartner ist insbesondere:
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Stadtplanung/konzeptionelle Verkehrsplanung


Telefon: 02103 72-418
Fax: 02103 72-622
amt61@hilden.de
Raum: 441
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Wir beraten und informieren Sie gerne während unserer folgenden Öffnungszeiten:

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sowie nach Vereinbarung