Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie herzlich zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 165 b ( VEP Nr. 10 ) einladen, die am Donnerstag, 11. Oktober 2007 ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, stattfindet. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 08.08.2007 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 165B (VEP 10) gefasst. Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Hildener Innenstadt in zentraler Lage. Es wird begrenzt nach Norden hin durch die Walder Straße, nach Osten hin durch die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen, nach Süden hin durch die Südgrenzen der Flurstücke 952, 1074, 1076, 1078, 1079 und 1080 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden) sowie nach Westen hin durch die Westgrenzen der Flurstücke 891, 956, 1075 und 1076 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden). Das Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St.Josefs-Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten. Die derzeit von Krankenhaus-Seite geplanten Modernisierungs- und besonders Neubau-Absichten lassen sich jedoch nicht auf der Basis des § 34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) umsetzen; sie sind dafür zu umfangreich. Auch das Thema der verkehrlichen Erschließung (insbesondere Kfz-Verkehr) kann am besten in einem Bauleitplan-Verfahren ausführlich behandelt werden. Um die planungsrechtlichen Grundlagen in Form eines „vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben und Erschließungsplan VEP)“ zu schaffen, wird hierzu das Planungsbüro ISR, Haan, herangezogen, welches im Auftrag der St. Josefs Krankenhaus Hilden GmbH das Planaufstellungsverfahren bearbeiten und durchführen wird.
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| 11.10.2007 |