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Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag (22.09.2002)

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sind unter bestimmten Bedingungen auch solche Deutschen wahlberechtigt, die im Ausland leben und in Deutschland nicht mehr gemeldet sind.
Weitere Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters [externer link]