Damit im Winter niemand ins Schleudern kommt, muss nicht nur die Stadt, sondern auch jeder Grundstückseigentümer in seinem Bereich Verantwortung übernehmen.
Alle wichtigen Regeln für den Winterdienst durch die Anlieger auf einen Blick:
Wo ?
Schnee- und Eisbeseitigung auf eigenen und grundstücksangrenzenden öfftl. Gehwegen und Fußgängerwegen in 1,50 m Breite.
Kleinere Lücken im Gehwegstreunetz zwischen zwei Grundstücken sind zu vermeiden und müssen mit gestreut / geräumt werden.
Befinden sich Bushaltestellen oder Fußgängerüberwege vor dem Grundstück, muss bis zur Bordsteinkante gestreut werden, so dass ein gefahrloser Zu- und Abgang - auch zur Wartehalle gewährleistet ist.
Wann ?
Schnee sofort nach Ende des Schneefalls räumen, Glätte unmittelbar nach Eintritt abstreuen.
Bei Schneefall / Glättebildung nach 20.00 Uhr muss bis zum nächsten Morgen 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr gestreut bzw. geräumt werden.
Achtung !
Nur abstumpfende Streumittel verwenden. Salz ist i.d.R. verboten – nur an besonderen Gefahrenstellen (glatte Treppen, Rampen, Bushaltestellen usw.) darf Salz gestreut werden.
Wer ?
Reinigungs- und winterdienstpflichtig sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Werden diese Pflichten z. B. auf Mieter oder Dritte delegiert, so ist dies aus haftungsrechtlicher Sicht eindeutig vertraglich zu regeln und zu überwachen.
Weitere Informationen im Abfallkalender der Stadt Hilden auf Seite 9.