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Wohnen kostet Geld - oft zuviel für Menschen, die geringe Einnahmen haben. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld für Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer

 

Wohngeld gibt es :

-     als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,

-     als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

 

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

 

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

 

Ob Sie Wohngeld erhalten können hängt ab von/vom :

-      der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern,
-      der Höhe des Familieneinkommens,
-      der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
-      Baujahr des Hauses / Baujahr der Wohnung

Mietzuschuss

 

Mietzuschuss gibt es für

-      Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
-      Inhaberinnen und Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
-      Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
-      mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,

-      Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen).

Lastenzuschuss

 

Lastenzuschuss gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer

-      eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
-      einer Kleinsiedlung.

Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, daß die/der Wohnrauminhaberin bzw. -inhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.

 

Wichtig ist: Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag!

Sie erhalten kein Wohngeld, wenn Sie sog. Transferleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

 

Sie haben aber je nach Anspruchshöhe ein Auswahlrecht!

 

Lassen Sie sich beraten!

 

Den Antrag stellen Sie beim Amt für Soziales und Integration der Stadt, Am Rathaus 1.

Dort hält man die Formulare bereit und ist Ihnen beim Ausfüllen behilflich.