Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden mit der Aufgabe, "der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftgebietes und ihres Gewährträgers zu dienen" (§ 3 Sparkassengesetz).
Rechte und Pflichten der Sparkassen sind im Sparkassengesetz geregelt
Die Städte Hilden, Ratingen und Velbert sind übereingekommen, die jeweiligen (Stadt-) Sparkassen zum 1. Januar 2003 zu vereinigen. Gewährträger der so entstandenen "Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert" ist ein von den Städten Hilden, Ratingen und Velbert gebildeter Zweckverband. Nach der Satzung des Sparkassenzweckverbandes besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 42 Mitgliedern (je Mitgliedsgemeinde 14).
Verbandsvorsteher:
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-100
Fax: 02103 / 72-600
buergermeister@hilden.de
Raum: 119
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Vorsitzender (und Mitglied) der Verbandsversammlung:
weiter für die Stadt Hilden in der Verbandsversammlung: