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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 165B liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

07.07.2008 bis einschließlich 22.08.2008

während der Dienststunden im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zur Einsichtnahme aus.

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Hildener Innenstadt in zentraler Lage. Es wird begrenzt nach Norden hin durch die Walder Straße, nach Osten hin durch die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen, nach Süden hin durch die Südgrenzen der Flurstücke 952, 1074, 1076, 1078, 1079 und 1080 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden) sowie nach Westen hin durch die Westgrenzen der Flurstücke 891, 956, 1075 und 1076 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden).

Das Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St.Josef-Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten.

Hier können Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 165B einsehen:

14.08.2008